Jens Spahn ist durch eine Leihmutterschaft in den USA Vater geworden. Die Entscheidung löst eine Debatte über politische Glaubwürdigkeit, Leihmutterschaft und Adoption aus.

Es gibt Nachrichten, die uns erst einmal nur freuen sollen. Und es gibt solche Nachrichten, die genau das nicht können, weil sie zugleich eine politische Frage aufwerfen, der sich niemand entziehen kann, der ein öffentliches Ehrenamt bekleidet. Die Geburt des kleinen Georg, Sohn von Jens Spahn und seinem Mann Daniel Funke, gehört zur zweiten Kategorie. Man kann dem Paar persönlich alles Gute wünschen und zugleich in derselben Bewegung an dem Politiker Spahn dämpfende Kritik üben. Das schließt sich nicht aus. Genau darin liegt die Unwägbarkeit des Falles.
Der Unionsfraktionsvorsitzende im Bundestag hat sich sein Kind über eine Leihmutter in den USA austragen lassen. Er ist damit nicht der erste prominente Unionspolitiker. Dessen Beispiel folgte der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, der kurz zuvor ein Kind über eine Leihmutter in den Staaten bekommen hatte. Der Fall Spahn wiegt wegen seines Amtes schwer. Und hier offenbart sich der ganz brutale Widerspruch zu seiner früheren Haltung, in der er sich deutlich gegen genau jenes Verfahren ausgesprochen hatte, das er nun selbst nutzt.
Die unfreiwillige Botschaft, dass Regeln scheinbar nur für Personen ohne die nötigen finanziellen Mittel zum Unterlaufen gelten
In Deutschland ist Leihmutterschaft nach dem Embryonenschutzgesetz untersagt. Das Gesetz stellt der Fairness halber angemerkt nicht die Wunscheltern selbst unter Strafe, sondern jene, die eine Leihmutterschaft vermitteln oder ermöglichen. Genau diese saubere juristische Trennung aber macht den politischen Vorgang nicht harmloser, sondern erst richtig interessant: Sie zeigt, wie ein Verbot, das im Inland Bestand haben soll, durch schlichte geografische Verlagerung wirkungslos werden kann, sofern die nötigen Mittel vorhanden sind.
Und genau hier beginnt die eigentliche Pointe. Erst im Februar dieses Jahres hatte die CDU auf ihrem Bundesparteitag das Verbot der Leihmutterschaft einschließlich der altruistischen Form erneut bekräftigt und dabei ausdrücklich Missbrauch, Ausbeutung und gesundheitliche Risiken als Begründung genannt. Zu diesem Zeitpunkt dürfte der Vertrag mit der amerikanischen Leihmutter bereits geschlossen gewesen sein. Spahn selbst äußerte sich auf dem Parteitag zu dem Thema nicht. Wer die Chronologie kennt, wird schwerlich umhin können, von einer bemerkenswerten Doppelbödigkeit zu sprechen, da eine Partei ein bestehendes Verbot feierlich erneuert, während einer ihrer prominentesten Repräsentanten es im selben Moment längst persönlich umgangen hat.
Bezeichnend ist zudem, dass Spahn sich noch 2020 als Gesundheitsminister gegen einen Vorstoß der FDP aussprach, der wenigstens die altruistische, unentgeltliche Leihmutterschaft legalisieren wollte. Wer damals mit dem vollen Gewicht des Ministeramts eine liberalere Regelung verhinderte, kann heute schwerlich behaupten, es handle sich um eine rein private Angelegenheit, wenn er selbst genau jenes Verfahren im Ausland nutzt.
Zwei Weltbilder, ein Urteil
Was den Fall über die Person Spahn hinaus interessant macht, ist die seltene Übereinstimmung, die Leihmutterschaft als Thema erzeugt. Konservative und progressive Positionen kommen hier, aus fast entgegengesetzten Prämissen, zu einem ähnlichen Ergebnis.
Konservative Kritik argumentiert vom Schutz der Menschenwürde und einem Verständnis von Familie her, in dem Schwangerschaft kein vertraglich organisierbarer Vorgang sein soll. Das Austragen eines Kindes gilt in dieser Lesart als untrennbar mit der Mutterschaft verbunden; ihre vertragliche Übertragung erscheint als Instrumentalisierung des weiblichen Körpers.
Progressive Kritik setzt an anderer Stelle an, kommt aber zu einer strukturell ähnlichen Skepsis. Im Zentrum steht hier die Frage globaler Ungleichheit: Wohlhabende Auftraggeber aus reichen Ländern stehen Frauen gegenüber, die aus wirtschaftlich schwächeren Verhältnissen stammen. Und die berechtigte Frage, ob unter solchen Bedingungen von wirklich freier Zustimmung gesprochen werden kann. Aus dieser Perspektive droht Schwangerschaft zur Dienstleistung auf einem internationalen Markt zu werden, dessen Regeln vor allem von der Kaufkraft der einen Seite bestimmt werden.
Dass zwei derart unterschiedliche Denktraditionen zum selben skeptischen Urteil gelangen, ist selten und sollte zu denken geben. Es deutet darauf hin, dass es sich bei der Ablehnung der Leihmutterschaft nicht bloß um eine parteipolitische Reflexhaltung handelt, sondern um eine ernstzunehmende ethische Frage, die sich nicht durch den Verweis auf individuelle Selbstverwirklichung erledigen lässt.
Wäre eine Adoption nicht der bessere Weg gewesen?
Es bleibt eine dritte, unbequemere Ebene. Weltweit warten unzählige Kinder auf eine dauerhafte Familie, viele davon jahrelang. Zugleich entstehen durch Leihmutterschaft neue Schwangerschaften, eigens damit ein genetisch verwandtes Kind entstehen kann. Bei männlichen Paaren ist eine gemeinsame biologische Elternschaft ohne medizinischen Eingriff ausgeschlossen. Das ist biologische Realität und kein Vorwurf. Daraus folgt jedoch nicht zwingend, dass jede reproduktionsmedizinische Möglichkeit auch ausgeschöpft werden muss, um dennoch ein genetisch eigenes Kind zu bekommen.
Elternschaft definiert sich nicht zwingend über die gemeinsame genetische Substanz. Verantwortung und Fürsorge sind die entscheidenden Faktoren für eine gelingende Familie. Vor diesem Hintergrund lässt sich der Fokus auch verschieben. Wer einem Kind ein sicheres Zuhause bieten möchte, kann ein bereits geborenes Kind aufnehmen. Diese Kinder warten oft schon seit Jahren auf eine Adoption. Aus dieser Warte betrachtet, wirkt die Entscheidung für eine kommerzielle Leihmutterschaft in den USA, wie die Priorisierung eines biologischen Wunsches gegenüber der Verantwortung für Kinder, die bereits existieren.
Man muss an dieser Stelle nicht behaupten, Spahn habe gegen geltendes Recht verstoßen. Das hat er nicht. Aber ein Rechtsstaat erschöpft sich nicht in der bloßen Einhaltung von Paragrafen. Er lebt auch davon, dass jene, die ihn repräsentieren, die Wertentscheidungen hinter seinen Gesetzen glaubwürdig mittragen. Gerade dann, wenn sie selbst einmal politische Verantwortung für genau diese Gesetze getragen haben. Wer ein im eigenen Land bewusst verbotenes Verfahren durch Verlagerung ins Ausland faktisch vollzieht, während die eigene Partei das Verbot wenige Monate zuvor erneut bekräftigt, hinterlässt den Eindruck, Verbote gälten vor allem für jene, die sich die Umgehung nicht leisten können.
Die politische Doppelmoral, der gemeinsame Wertekonsens über Parteigrenzen hinweg und die verdrängte Alternative der Adoption hängen eng zusammen. Erst durch dieses Zusammenspiel wird aus der privaten Geschichte ein wichtiges Thema für die gesamte Öffentlichkeit. Nicht weil Jens Spahn ein schlechter Vater wäre. Sondern weil ein Rechtsstaat sich an genau solchen Momenten entscheidet: daran, ob seine Regeln für alle gelten, oder nur für die, die sich keine Umgehung leisten können.