
Die Europäische Union hat einen der langwierigsten Stillstände ihrer Erweiterungspolitik vorerst überwunden. Nach 17 Monaten ungarischer Blockade hat Budapest sein Veto gegen die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldau zurückgezogen. Der Schritt markiert weniger einen plötzlichen Kurswechsel als das Ende eines politischen Stillstands, der die EU-Erweiterung faktisch ausgebremst hatte.
Die Entscheidung fiel nach intensiven Konsultationen auf Botschafterebene in Brüssel und wird es ermöglichen, die formellen Verhandlungen am 15. Juni zu starten. Damit rückt ein Prozess wieder in Gang, der seit dem Kandidatenstatus beider Länder im Sommer 2022 politisch zwar bestätigt, aber institutionell nur eingeschränkt vorangekommen war.
Dass der Durchbruch gerade jetzt möglich wurde, liegt nicht nur an veränderten Mehrheiten in Budapest, sondern auch an einer Neubewertung der geopolitischen Lage innerhalb der EU. Der russische Krieg gegen die Ukraine und die wachsende sicherheitspolitische Bedeutung der östlichen Nachbarschaft haben den politischen Druck erhöht, den Erweiterungsprozess nicht weiter zu verzögern.
Unter dem vorherigen ungarischen Premierminister Viktor Orbán war der Prozess de facto blockiert worden. Budapest koppelte seine Zustimmung an weitreichende Forderungen zur Behandlung der ungarischen Minderheit in der Ukraine, insbesondere in den Bereichen Sprache, Bildung und regionale Selbstverwaltung. Diese Position hatte über Monate hinweg verhindert, dass die EU ihre eigenen vorbereitenden Schritte zur sogenannten „Verhandlungskonvergenz“ einleiten konnte.
Mit der neuen Regierung unter Péter Magyar verschiebt sich dieser Hebel nun. Nach Angaben aus EU-Kreisen signalisiert Budapest Bereitschaft zu einer pragmatischeren Linie, knüpft die Zustimmung jedoch weiterhin an bilaterale Garantien gegenüber Kiew. Im Zentrum steht dabei ein Minderheitenabkommen, das die rechtliche Stellung der ungarischsprachigen Bevölkerung in der Westukraine absichern soll.
Der politische Effekt ist erheblich. Mit dem Ende des Vetos können Ukraine und Moldau nun in die erste Phase der EU-Beitrittsverhandlungen eintreten, die die Angleichung nationaler Gesetzgebung an den europäischen Acquis umfasst. Dieser Prozess gliedert sich in insgesamt 33 thematische Kapitel, von Binnenmarktregeln über Justizreformen bis hin zu Umwelt- und Wettbewerbspolitik. Bereits in den kommenden Wochen sollen mehrere sogenannte Verhandlungscluster geöffnet werden, weitere könnten bis Juli folgen, sofern die Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten Bestand hat.
EU-Erweiterungskommissarin Marta Kos sprach in einer ersten Reaktion von einem „wichtigen politischen Signal“, betonte jedoch zugleich, dass die eigentliche Arbeit erst beginne. Die Erfahrung früherer Erweiterungsrunden zeige, dass die technische Harmonisierung der Rechtsordnungen Jahre, wenn nicht Jahrzehnte in Anspruch nehmen könne.
Parallel zu dieser Entwicklung bleibt die Migrationspolitik ein zweiter großer Konfliktherd innerhalb der EU-Innenpolitik. Während die Erweiterungspolitik wieder Bewegung erfährt, ringen die Mitgliedstaaten gleichzeitig um die Umsetzung des neuen Asyl- und Migrationspakts, der in Kürze in Kraft treten soll.
Ein aktueller Umsetzungsbericht der Kommission zeichnet dabei ein gemischtes Bild. Zwar haben sich die Mitgliedstaaten auf ein System beschleunigter Asylverfahren an den Außengrenzen verständigt, in der Praxis fehlt jedoch vielerorts die infrastrukturelle Vorbereitung. Besonders in Südeuropa und entlang der Balkanroute mangelt es an Kapazitäten für Registrierung, Unterbringung und Rückführungsverfahren.
Im Zentrum der aktuellen Debatte steht zudem die geplante Auslagerung von Rückführungen in sogenannte „Return Hubs“ in Drittstaaten. Die Idee sieht vor, abgelehnte Asylbewerber künftig in Einrichtungen außerhalb der EU zu überstellen, auch wenn diese Staaten nicht zwingend Herkunfts- oder Transitländer der Betroffenen sind. Juristisch und politisch bleibt dieses Modell umstritten, da es Fragen nach Zuständigkeit, Menschenrechten und internationaler Kooperation aufwirft.
Zypern, das derzeit den Vorsitz im Rat der EU-Mitgliedstaaten innehat, versucht derweil, die unterschiedlichen Positionen zu koordinieren. Vertreter der Ratspräsidentschaft sprechen von einem notwendigen „Balanceakt“ zwischen Kontrolle der Außengrenzen und Wahrung rechtsstaatlicher Standards.
Zusätzlich erschwert wird die Umsetzung durch technische Verzögerungen beim neuen Entry-Exit-System, das eigentlich eine flächendeckende biometrische Erfassung von Drittstaatsangehörigen an EU-Grenzen ermöglichen soll. Die schrittweise Einführung führt jedoch bereits jetzt zu Staus und operativen Engpässen an mehreren großen europäischen Flughäfen – ein Hinweis darauf, wie eng politische Reform und administrative Realität miteinander verflochten sind.
Damit zeigt sich ein wiederkehrendes Muster der europäischen Politik: Während strategische Entscheidungen auf Ebene der Staats- und Regierungschefs getroffen werden, entscheidet sich ihre Wirksamkeit erst in der technischen Umsetzung. Die Wiederaufnahme der Ukraine- und Moldau-Verhandlungen ist in diesem Sinne weniger ein Abschluss als vielmehr der Beginn eines langwierigen institutionellen Prozesses, dessen Ausgang offen bleibt.