Expertengremium der EU empfiehlt strengere Altersgrenzen für soziale Netzwerke. Kommission will im Herbst Gesetzesvorschlag vorlegen und könnte damit neue Regeln für TikTok, Instagram und andere Plattformen schaffen.

Die Europäische Union steht vor einer grundlegenden Neuausrichtung ihrer digitalen Jugendpolitik. Ein von der Brüsseler Behörde eingesetztes Expertengremium empfiehlt ein europaweites Verbot der Nutzung sozialer Medien für Kinder unter 13 Jahren.
Bis zum Herbst will die Kommission prüfen wie diese Empfehlungen in einen konkreten Gesetzesvorschlag überführt werden können. Dadurch verändert sich nicht nur die Regulierung großer Plattformen wie TikTok Instagram und Snapchat. Auch die politische Debatte über Altersgrenzen in den Mitgliedstaaten gewinnt an Schärfe.
Nach der Einschätzung der Experten sollten Kinder unter 13 Jahren soziale Medien und vergleichbare digitale Dienste grundsätzlich nicht eigenständig nutzen. Eine Nutzung findet im Idealfall nur unter elterlicher Begleitung in pädagogischen Zusammenhängen oder mit klaren zeitlichen Begrenzungen statt. Ab dem 13. Lebensjahr erhalten Jugendliche schrittweise einen eigenständigen Zugang zu altersgerechten Angeboten. Voraussetzung dafür sind verpflichtende Sicherheitsmechanismen die Minderjährige vor problematischen Inhalten und digitalen Risiken bewahren.
Die Kommission plant im September eine Grundsatzentscheidung über die Umsetzung der Empfehlungen. Ein möglicher Gesetzesvorschlag muss anschließend vom Europäischen Parlament und vom Rat der 27 Mitgliedstaaten beraten werden. Damit entsteht möglicherweise erstmals ein europaweit einheitlicher Rahmen für das Mindestalter auf sozialen Plattformen.
Das Gremium fordert deshalb neben strikten Altersgrenzen auch weitreichende Schutzmaßnahmen für Jugendliche über 13 Jahren. Selbst bei einem erlaubten Zugang müssen Betreiber garantieren dass junge Nutzer nicht gezielt durch suchtfördernde Mechanismen gebunden oder mit schädlichen Inhalten konfrontiert werden.
Für Deutschland zieht diese europäische Initiative spürbare politische Konsequenzen nach sich. Bundesfamilienministerin Karin Prien von der CDU kündigte bereits an bis Jahresende einen eigenen Gesetzentwurf zur Nutzung sozialer Medien durch Minderjährige vorzulegen.
Die EU-Empfehlung stärkt die Position jener Akteure die ohnehin nach härteren Alterskontrollen rufen. Nationale Alleingänge bleiben jedoch rechtlich komplex. Deutschland kann zwar nationale Vorgaben formulieren deren Einhaltung ließe sich jedoch schwer ohne massive Mitwirkung der Erziehungsberechtigten organisieren. Eine europäische Regelung nimmt dagegen die Plattformen selbst in die Pflicht die Altersvorgaben technisch durchzusetzen.
Grosse Internetkonzerne agieren grenzüberschreitend und fallen ohnehin in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinschaft. Einzelne Mitgliedstaaten besitzen kaum die rechtlichen Mittel um Regeln zu erlassen die europäischen Vorgaben widersprechen oder direkt in die Plattformarchitektur eingreifen. Mehrere Staaten schufen längst Fakten. Dänemark Spanien Griechenland und Frankreich prüfen oder planen eigene nationale Beschränkungen für Kinder auf diesen Portalen.
Diese heterogene Gemengelage erhöht den Druck auf die Kommission im Binnenmarkt für klare Verhältnisse zu sorgen. Der Wandel in der europäischen Digitalpolitik zeigt sich unverkennbar. Einst galten soziale Netzwerke vorwiegend als moderne Werkzeuge für Kommunikation und freien Informationsaustausch.
Nun bestimmen Sorgen um die psychische Gesundheit der Datenschutz und der Abwehrkampf gegen algorithmische Manipulation die Agenda. Eine unionsweite Altersgrenze markiert damit eine historische Zäsur in der digitalen Gesetzgebung Europas.