Eine gemeinsame Recherche von SZ und NDR rückt die Datenspeicherung der Schufa erneut in den Mittelpunkt. Im Fokus stehen archivierte Datensätze, deren Nutzung für Testzwecke und die Frage, ob Verbraucher ausreichend über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden.

Eine gemeinsame Recherche der SZ und des NDR hat eine neue Debatte über den Umgang der Schufa mit personenbezogenen Daten ausgelöst. Demnach soll Deutschlands größte Auskunftei neben ihrer regulären Datenbank umfangreiche archivierte Datensätze über Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher speichern. Viele Verbraucher wiegten sich wohl in der falschen Sicherheit, dass diese veralteten Bonitätsinformationen längst gelöscht seien.
Die Schufa gehört zu den wichtigsten Akteuren im deutschen Kreditwesen. Banken, Mobilfunkanbieter, Energieversorger oder auch Onlinehändler klopfen regelmäßig dort an, um das finanzielle Risiko bei Geschäften auszuloten. Rund achtundsechzig Millionen Menschen in Deutschland sind in den Systemen erfasst, die Hunderte Millionen Datensätze umfassen. Erst im März des Jahres 2026 präsentierte das Unternehmen einen rundum erneuerten Score, der eigentlich für mehr Transparenz und ein besseres Image sorgen sollte.
Während die Schufa den neuen Score als Schritt zu mehr Transparenz präsentierte, soll gleichzeitig eine umfangreiche Sammlung historischer Datensätze weitergeführt worden sein. Das Kuriose daran ist, dass diese Altlasten in der kostenlosen Datenkopie nach der europäischen Datenschutzgrundverordnung überhaupt nicht auftauchen. Wer als Bürger seine Akte anfordert, bekommt lediglich die aktuellen Werte zu Gesicht, während das historische Archiv für das Auge des Verbrauchers unsichtbar bleibt.
Die Auskunftei verteidigt das Vorgehen damit, dass diese alten Werte nicht mehr in die tagesaktuelle Scoreberechnung einfließen. Stattdessen brauche man die Datensätze für interne Zwecke wie Datenschutzkontrollen, die eigene Qualitätssicherung, Systemtests oder auch für die Entwicklung neuer Produkte. Ein zentrales Argument der Schufa lautet, dass man Geschäftskunden anhand realer historischer Daten beweisen müsse, wie verlässlich das neue Scoremodell arbeitet. So lässt sich im Nachhinein simulieren, wie Kreditentscheidungen in der Vergangenheit ausgefallen wären.
Den Recherchen zufolge stellt die Schufa diese historischen Scores nämlich auch ihren Unternehmenskunden für Testzwecke zur Verfügung. Zu den Abnehmern gehören neben Banken auch Inkassofirmen, Plattformen im elektronischen Handel, Versicherer sowie Telekommunikationsunternehmen. Dass solche Testpakete im Angebot sind, belegt ein internes Handbuch für Preise und Produkte. Einige Unternehmen gaben gegenüber den Journalisten auch offen zu, solche Datentests bereits in der Vergangenheit genutzt zu haben.
Rechtlich steht dieses Vorgehen auf äußerst wackeligem Fundament. Nach der Datenschutzgrundverordnung gilt das Prinzip der Zweckbindung und der Datensparsamkeit, wonach Informationen nicht grundlos aufbewahrt werden dürfen. Fachleute fordern nun rasche Aufklärung. Ruth Janal, die an der Universität Bayreuth Datenschutzrecht lehrt, betont in diesem Zusammenhang, dass Daten nach Erfüllung ihres ursprünglichen Zwecks gelöscht gehören. Eine zeitlich unbegrenzte Archivierung hält sie angesichts der strengen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für rechtlich hochgradig bedenklich.
In die gleiche Kerbe schlägt Matthias Spielkamp von der Organisation AlgorithmWatch. Er zweifelt offen an, ob es überhaupt eine tragfähige Rechtsgrundlage für ein derart massives Datenarchiv gibt. Unterstützung erhält er von Paul Nemitz, einem ehemaligen Berater der Europäischen Kommission. Seiner Ansicht nach braucht niemand so riesige historische Datenberge für reine Systemtests, da sich solche Prüfungen problemlos mit wesentlich kleineren Datensätzen realisieren ließen.
Besonders die Weitergabe dieser sensiblen Altlasten an Firmen außerhalb der klassischen Bankenwelt bereitet Verbraucherschützern Bauchschmerzen. Sie befürchten, dass ein immer größerer Kreis von Unternehmen Einblick in die einstige finanzielle Lage der Bürger erhält. Die Schufa beschwichtigt zwar und verweist auf Verträge, die eine Nutzung der Testdaten für echte Kreditentscheidungen verbieten, doch das Missbrauchsrisiko bleibt in den Augen von Experten bestehen.
Die Schufa selbst weist jede Kritik weit von sich und wehrt sich gegen den Begriff einer Schattendatenbank. Man operiere im Rahmen des Erlaubten und stütze die Archivierung auf anerkannte Rechtsgrundlagen wie die Rechenschaftspflicht nach der Datenschutzgrundverordnung sowie legitime Interessen bei der Rechtsverteidigung und Qualitätssicherung. Zudem würden historische Werte nur an Vertragspartner fließen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, und auch dann ausschließlich zu Testzwecken.
Die mangelnde Transparenz bleibt dennoch der größte Stein des Anstoßes. Dass Verbraucher nicht einmal ahnen können, was im Archiv schlummert, sorgt für Unmut. Erst als die Journalisten das Unternehmen mit den Vorwürfen konfrontierten, reagierte die Schufa mit einem erklärenden Blogbeitrag. Dort hieß es schlicht, dass sich die Menschen ohnehin nur für ihre aktuelle Kreditwürdigkeit interessieren würden und weniger für alte Verläufe.
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat sich eingeschaltet und prüft den gesamten Vorgang nun ganz genau. Im Fokus steht dabei die Frage, ob diese heimliche Archivierung und das Verschweigen in der offiziellen Datenkopie überhaupt mit europäischem Recht vereinbar sind. Bis zu einer endgültigen Entscheidung der Behörde müssen die Verbraucher allerdings noch abwarten.