Umstrittener Plan zur Auslagerung von Asylverfahren stößt weiterhin auf rechtliche Hürden

Das umstrittene Modell der italienischen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, Asylsuchende in Zentren in Albanien festzuhalten, kann nur dann mit EU-Recht vereinbar sein, wenn die Betroffenen dort dieselben Schutzrechte genießen wie auf italienischem Staatsgebiet. Dies geht aus einem Gutachten eines Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor.
Die rechtliche Stellungnahme von EuGH-Generalanwältin Laila Medina ist für das Gericht nicht bindend, eröffnet Rom jedoch ein qualifiziertes rechtliches Zeitfenster in einem viel beachteten Verfahren, das die künftige Migrationspolitik der Europäischen Union maßgeblich beeinflussen könnte.
In einer Erklärung des EuGH wurde betont, dass es den Mitgliedstaaten grundsätzlich freisteht, Aufnahmeeinrichtungen auf albanischem Territorium einzurichten. Allerdings müssten die Rechte der dort festgehaltenen Personen „in einem Maße garantiert werden, das dem auf nationalem Hoheitsgebiet geltenden Niveau entspricht“.
Obwohl die Verlegung der Zentren nach Albanien nicht automatisch rechtswidrig ist, warnte die Generalanwältin, dass der derzeitige rechtliche Rahmen keine „klaren und präzisen Regeln“ zu enthalten scheine. Es müsse gewährleistet sein, dass sich Asylsuchende rechtlich verteidigen, Kontakt zu Familienangehörigen halten können und nach Ablauf der Abschiebungshaftfrist freigelassen werden.
Der Fall wird von anderen EU-Mitgliedstaaten, die ähnliche Modelle in Drittstaaten prüfen, aufmerksam verfolgt. Das endgültige Urteil wird den rechtlichen Rahmen dafür abstecken, ob und wie solche Offshore-Zentren zu einem zentralen Bestandteil der EU-Migrationspolitik werden können. Gutachten der Generalanwälte sind zwar nicht bindend, geben aber häufig die Richtung für das spätere Urteil vor.
Abschreckung als Ziel
Meloni hatte im November 2023 eine Vereinbarung mit dem albanischen Premierminister Edi Rama über die Einrichtung von zwei Zentren bekannt gegeben. Dort sollten im Mittelmeer gerettete Asylsuchende untergebracht werden, während ihre Anträge geprüft werden.
Meloni, die im Wahlkampf eine Eindämmung der irregulären Migration nach Italien versprochen hatte, erklärte, die Unterbringung außerhalb der EU werde eine starke Abschreckungswirkung entfalten.
Nach dem ursprünglichen Plan sollten Migranten, deren Asylanträge bewilligt werden, Schutz in Italien erhalten. Diejenigen, deren Anträge abgelehnt werden, sollten in einem beschleunigten Verfahren in ihre Herkunftsländer oder in Drittstaaten zurückgeführt werden.
Widerstand der Justiz und politische Debatten
Die Versuche der Regierung Meloni, die Zentren in Albanien zu nutzen, stießen jedoch auf erheblichen Widerstand italienischer Migrationsrichter. Diese entschieden, dass Migranten das Recht haben, nach Italien gebracht zu werden, wo sie während des Verfahrens in offenen Unterkünften oder privaten Wohnungen statt in den gefängnisähnlichen Lagern in Albanien leben können.
Daraufhin passte Rom die Regeln an: Nur noch Migranten aus Ländern, die als „sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft wurden, sollten zur Bearbeitung nach Albanien gebracht werden. Doch auch diese Regelung wird weiterhin rechtlich angefochten.
In Italien steht Melonis Regierung zudem unter starkem Druck der Mitte-Links-Opposition. Diese wirft der Regierung vor, Steuergelder für den Bau von Zentren zu verschwenden, die kaum Nutzen brächten. Derzeit werden die Einrichtungen zwar für einige Migranten genutzt, die vor der Abschiebung stehen, Kritiker betonen jedoch, dass die Unterbringung in Albanien die Kosten des gesamten Abschiebungsprozesses massiv in die Höhe treibe.