Nach dem Scheitern im Frühjahr soll eine befristete Ausnahme für das Scannen privater Kommunikation noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Kritiker sprechen von einem beispiellosen Verfahren und warnen vor einem Präzedenzfall für die europäische Digitalpolitik.

Das Europäische Parlament befasst sich wenige Monate nach einer bereits erfolgten Abstimmung wieder mit einem der am heftigsten umstrittenen Vorhaben der europäischen Digitalpolitik. Am Donnerstag wird in Straßburg die Entscheidung darüber gefällt, ob Betreiber von Internetplattformen erneut die rechtliche Erlaubnis erhalten, private Nachrichten ihrer Nutzer auf freiwilliger Basis nach Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch zu durchsuchen.
Bis zum Anfang April durften Unternehmen wie Meta, Google, Microsoft oder Snap über eine zeitlich begrenzte Ausnahme von den europäischen Datenschutzregeln automatisierte Verfahren nutzen, um bekannte Missbrauchsdarstellungen in privaten Chats aufzuspüren und den Strafverfolgungsbehörden zu melden. Das Auslaufen dieser Übergangsregelung zog rechtliche Unsicherheiten nach sich, weshalb die Europäische Kommission seit Monaten auf eine erneute Verlängerung drängt, bis eine dauerhafte europäische Gesetzgebung verabschiedet worden ist.
Das Parlament verweigerte dem Verlängerungsvorschlag allerdings schon im Frühjahr die Zustimmung, da eine Mehrheit der Abgeordneten diese Eingriffe auf konkrete Verdachtsfälle beschränken und unter richterliche Kontrolle stellen wollte. Weil sich darüber mit den Mitgliedstaaten keine Einigung erzielen ließ, galt das Gesetzgebungsverfahren als abgeschlossen und die Ausnahmeregelung verstrich.
Für eine neue politische Dynamik sorgte nun Parlamentspräsidentin Roberta Metsola, die das Dossier nach einem Beschluss des Rates vom 2. Juli im Rahmen der zweiten Lesung wieder an das Parlament überwies. Metsola unterstützte einen Dringlichkeitsantrag für eine sofortige Behandlung des Themas noch vor der Sommerpause, woraufhin das Parlament diesem Eilverfahren mit 331 gegen 304 Stimmen bei elf Enthaltungen zustimmte und den Weg für die entscheidende Abstimmung am Donnerstag freimachte.
Bei der anstehenden Abstimmung gelten besondere Regeln, da anders als in gewöhnlichen Gesetzgebungsverfahren eine einfache Mehrheit nicht ausreicht, um den Ratsvorschlag abzulehnen. Erforderlich ist die Zustimmung von mindestens 360 der insgesamt 719 Abgeordneten, womit der Standpunkt des Rates automatisch als angenommen gilt, wenn diese absolute Mehrheit verfehlt wird. Kritische Stimmen weisen darauf hin, dass die Abwesenheit vieler Abgeordneter kurz vor der parlamentarischen Sommerpause das Ergebnis maßgeblich beeinflussen könnte.
Gegenwind formiert sich mittlerweile in verschiedenen politischen Lagern, wobei Abgeordnete der Grünen von einem beispiellosen Vorgehen sprechen und der Parlamentsspitze vorwerfen, eine bereits entschiedene Frage über ein Verfahrensschlupfloch wieder auf die Tagesordnung gesetzt zu haben. Vertreter der AfD äußern ebenfalls Kritik und bezeichnen das Verfahren als demokratisch fragwürdig.
Martin Sonneborn und Sibylle Berg forderten Metsola schon vor der Abstimmung in einem Schreiben dazu auf, das Verfahren gar nicht erst zuzulassen, da die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments einen solchen Schritt nicht erlaube. Mehrere Juristen hegen ebenfalls Zweifel an der rechtlichen Grundlage dieses neuerlichen Vorstoßes.
Die Befürworter halten diesen Vorwürfen den Kinderschutz als zentrales Argument entgegen und betonen, dass das Ende der Übergangsregelung das Aufdecken von Missbrauchsdarstellungen massiv erschwert. Die Bundesregierung stellt sich hinter die Verlängerung, wobei Bundesfamilienministerin Karin Prien erklärte, dass die freiwilligen Überprüfungen dabei helfen können, Täter schneller ausfindig zu machen und die Verbreitung der Inhalte zu stoppen. Die großen Plattformbetreiber verweisen gleichermaßen auf das Fehlen einer Rechtsbasis und plädieren für eine erneute gesetzliche Absicherung dieser freiwilligen Erkennungsmaßnahmen.
Datenschutzorganisationen bewerten den Vorschlag im Gegensatz dazu als gefährlichen Präzedenzfall, weil damit nach ihrer Einschätzung erstmals wieder eine flächendeckende automatisierte Überwachung privater Nachrichten legitimiert wird. Sie äußern Warnungen vor Fehlalarmen, einer mangelnden Transparenz der eingesetzten Systeme und einer schrittweisen Ausweitung staatlicher Überwachungsrechte, da der Kampf gegen Kindesmissbrauch nicht zu einer dauerhaften Einschränkung des Grundrechts auf das Briefgeheimnis führen dürfe.
Der fundamentale Konflikt bleibt ungeachtet des Abstimmungsausgangs bestehen, da die Europäische Union seit Jahren um ein dauerhaftes Gesetz ringt, das den Kinderschutz mit dem Schutz verschlüsselter Kommunikation in Einklang bringen soll. Nach Angaben des Europäischen Parlaments wurden in den Verhandlungen über das langfristige Gesetz zwar viele Fragen geklärt, doch bleiben zentrale Streitpunkte weiterhin ungelöst. Die anstehende Entscheidung in Straßburg betrifft daher nur die Übergangsregelung, während die politische Debatte über die künftige Ausgestaltung der europäischen Chatkontrolle die EU noch lange beschäftigen wird.