Die 17. Verfassungsänderung beendet die Amtszeit des Staatspräsidenten und eröffnet eine neue Phase des politischen Umbaus unter Peter Magyar.

Ungarns Staatspräsident Tamás Sulyok hat am Samstagabend die 17. Verfassungsänderung unterzeichnet, mit der seine eigene Amtszeit beendet wird. Der Text tritt am Montag, dem 20. Juli 2026, in Kraft. Einen Tag später endet laut Gesetzestext auch die sogenannte Beauftragung des amtierenden Staatschefs. Damit verliert Sulyok sein Amt, obwohl keines der in der ungarischen Verfassung selbst genannten Kriterien für die Absetzung eines Präsidenten auf ihn zutrifft. Eine inhaltliche Begründung enthält der Text ebenfalls nicht.
17. Verfassungsänderung: Die zentralen Reformen der Tisza Regierung
Das ungarische Parlament hatte die Verfassungsänderung bereits am Montag, dem 13. Juli 2026, mit 139 zu 6 Stimmen verabschiedet. Die Abgeordneten der rechtsnationalen Fidesz Partei des früheren Regierungschefs Viktor Orbán boykottierten die Sitzung. Ministerpräsident Peter Magyar nennt das Reformpaket intern Operation Fegefeuer.
Seine Partei Tisza verfügt seit ihrem Wahlsieg vom 12. April 2026 über eine Zweidrittelmehrheit im Parlament und kann die Verfassung damit im Alleingang ändern. Sollte Sulyok das Gesetz nicht binnen fünf Tagen unterzeichnen, hatte Magyar zuvor ein Amtsenthebungsverfahren angekündigt. Sulyok hat einen Rücktritt dennoch weiterhin abgelehnt und die Venedig Kommission des Europarats um eine rechtliche Einschätzung der Reform gebeten.
Neben der Beendigung von Sulyoks Amtszeit begrenzt die Reform künftig die Mandatsdauer von Parlamentsabgeordneten auf maximal zwölf Jahre. Zusätzlich führt sie eine Altersgrenze von 70 Jahren für Verfassungsrichter ein. Aus Protest gegen die Mandatsbegrenzung trat der Fraktionsvorsitzende von Fidesz, Gergely Gulyás, von seinem Amt zurück.
Magyar begründete den Schritt damit, seine Partei habe bei ihrem klaren Wahlsieg im April ein Mandat zum Umbau des Staates erhalten. Ein Verrat an der ungarischen Nation wäre es aus seiner Sicht gewesen, die Verfassung nicht zu ändern. Im Herbst soll nach seinen Angaben zudem die Ausarbeitung einer vollständig neuen Verfassung beginnen.
Der Streit zwischen Magyar und Sulyok reicht Monate zurück
Sulyok war seit dem 5. März 2024 im Amt, zunächst noch unter der Regierung Orbán. Nach dem Regierungswechsel bezeichnete Magyar ihn wiederholt als Marionette Orbans und erklärte, Sulyok sei nicht länger geeignet, die Einheit der ungarischen Nation zu verkörpern.
Bereits in der Wahlnacht hatte Magyar Sulyok und weitere führende Vertreter der Orbán Ära zum Rücktritt bis Ende Mai aufgefordert. Diese hätten mit dem Regierungswechsel ihre politische Legitimität verloren, so seine Begründung. Als Sulyok trotzdem im Amt blieb, entschied sich die Regierung für den nun vollzogenen Weg über die Verfassungsänderung.
Umfragen zufolge befürworten derzeit knapp 60 Prozent der ungarischen Bevölkerung die Absetzung Sulyoks. Ein noch größerer Anteil wünscht sich, dass Orbán selbst juristisch zur Verantwortung gezogen wird. Die Zustimmung zu Tisza liegt inzwischen bei über 70 Prozent, nachdem die Partei bei der Wahl im April 53 Prozent erreicht hatte.
Fidesz spricht dagegen von der beschämendsten parlamentarischen Entscheidung seit Jahrzehnten. Die Kritik der Partei richtet sich vor allem gegen die Art der Absetzung. Sulyok war 2024 für eine reguläre fünfjährige Amtszeit gewählt worden, seine Entlassung erfolgt nun über eine Nebenbestimmung am Ende eines umfassenden Reformgesetzes.
Reaktionen aus Deutschland und der Europäischen Union
In Deutschland unterstützt die Union den ungarischen Kurswechsel. Der außenpolitische Sprecher von CDU und CSU, Jürgen Hardt, äußerte sich zustimmend zu der Reform. Auch liberale verfassungsrechtliche Kommentatoren, etwa das Onlineportal Verfassungsblog, werten die 17. Verfassungsänderung als ersten Schritt zur Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn.
Auffällig ist der Kontrast zu einem früheren, ähnlich gelagerten Fall aus der Orbán Ära. Damals hatte Orbán einen ihm gegenüber kritisch eingestellten Präsidenten des Obersten Gerichts aus dem Amt entfernt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte dieses Vorgehen später für rechtswidrig. Vergleichbare Reaktionen aus Brüssel oder von EU Mitgliedstaaten werden im aktuellen Fall bislang nicht erwartet.
Offener Ausgang für die Venedig Kommission und die künftige Verfassung
Nicht alle Beobachter teilen die überwiegend positive Einschätzung der Reform. Kritiker verweisen darauf, dass die Absetzung Sulyoks auf keinem der in der Verfassung selbst festgelegten Gründe beruht und ohne inhaltliche Begründung erfolgt. Genau diese Argumentationsweise könnte künftigen Regierungen als Vorbild dienen, sollte Tisza selbst einmal eine Wahl verlieren.
Eine nachfolgende Mehrheit könnte auf dieselbe Weise versuchen, die gesamte Gesetzgebung der heutigen Tisza Regierung für ungültig zu erklären. Juristen erinnern in diesem Zusammenhang daran, dass demokratische Regierungen auch beim Abbau autoritärer Strukturen an rechtsstaatliche Verfahren gebunden bleiben. Genau an diesem Punkt verläuft derzeit die entscheidende politische und juristische Debatte in Ungarn.
Wie die Venedig Kommission die Reform rechtlich bewerten wird, ist derzeit offen. Ebenso unklar bleibt, wie die für Herbst angekündigte Ausarbeitung einer vollständig neuen ungarischen Verfassung im Detail ablaufen soll. Fest steht bislang nur, dass mit dem Inkrafttreten der 17. Verfassungsänderung am 20. Juli 2026 ein neues Kapitel der ungarischen Verfassungsgeschichte beginnt. Ob daraus tatsächlich eine stabilere Demokratie erwächst oder neue institutionelle Konflikte entstehen, wird sich frühestens in den kommenden Monaten zeigen.