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Das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem ist in Kraft getreten

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Mit dem neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) gelten seit dem 12. Juni strengere Grenzverfahren, ein verbindlicher Solidaritätsmechanismus und neue Rückführungsregeln. Menschenrechtsorganisationen warnen vor erheblichen Eingriffen in den Flüchtlingsschutz.
Sicherheitskontrolle am Flughafen Brüssel. Die neuen EU-Asylregeln sehen verstärkte Kontrollen und Identitätsprüfungen an den Außengrenzen vor. © European Union / Alain Rolland

Seit Freitag, dem 12. Juni, gilt in der EU ein neues Asylrecht. Es ist die größte Reform seit Jahrzehnten, verhandelt über Jahre zwischen Mitgliedstaaten und Europaparlament, beschlossen im Mai 2024, in Kraft getreten einen Monat später, mit zwei Jahren Übergangszeit für die Umsetzung. Neun Verordnungen, eine Richtlinie. Diese Frist ist jetzt vorbei.

Im Zentrum stehen strengere Verfahren an den Außengrenzen. Wer aus einem Land mit einer Anerkennungsquote unter 20 Prozent kommt oder keine klare Identität hat, landet künftig in einer grenznahen Aufnahmeeinrichtung. Streng kontrolliert, mit wenig Bewegungsfreiheit. Zwölf Wochen bleiben für die Entscheidung. Fällt sie negativ aus, folgt die Rückführung direkt aus dem Zentrum, ohne Umweg über ein reguläres Verfahren im Land. Dazu kommt eine neue Liste sicherer Herkunftsstaaten, EU-weit gültig. Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Tunesien, die Türkei.

Strengere Grenzverfahren und neue Solidaritätsregeln treten in Kraft

Deutschland hat keine klassische EU-Außengrenze. Die Grenzverfahren laufen deshalb an großen Flughäfen, in Frankfurt, Berlin, München und Stuttgart, sie ersetzen dort das bisherige, deutlich schmalere Flughafenverfahren. Vorher steht immer ein Screening. Biometrische Daten, Sicherheitscheck, Gesundheitscheck.

Die alte Dublin-III-Verordnung ist Geschichte. An ihre Stelle tritt ein verbindlicher Solidaritätsmechanismus. Länder wie Italien, Griechenland oder Zypern sollen entlastet werden, die übrigen EU-Staaten müssen entweder Asylsuchende übernehmen oder zahlen, wer sich komplett verweigert, zahlt pro Person in einen gemeinsamen Fonds. Auch gegen Sekundärmigration, also die eigenmächtige Weiterreise in ein anderes EU-Land, gibt es jetzt schärfere Strafen.

In Deutschland waren die rechtlichen Weichen schon länger gestellt, das GEAS Anpassungsgesetz kam am 28. April ins Bundesgesetzblatt, nach Zustimmung von Bundestag im Februar und Bundesrat im März, größte Änderung im deutschen Asylrecht seit 1993. Weil es EU-Verordnungen sind, gelten sie sofort und direkt, ohne eigenen Umsetzungsakt, im Zweifel sogar vor deutschem Recht. Für eine Übergangszeit läuft trotzdem beides parallel, wer vor dem Stichtag einen Antrag gestellt hat, fällt teils noch unter altes Recht, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss deshalb erstmal mit zwei Rechtslagen jonglieren. Zusätzlich dürfen Bundesländer künftig sogenannte Sekundärmigrationszentren einrichten, eine rein deutsche Ergänzung ohne EU-Vorgabe.

Menschenrechtsorganisationen warnen vor Einschränkungen des Flüchtlingsschutzes

Ein Teil der Reform ist noch nicht ganz fertig. Die neue Rückführungsverordnung soll die alte Richtlinie aus dem Jahr 2008 ersetzen. Ausgehandelt wurde sie erst am 1. Juni, formell beschlossen ist sie noch nicht, gilt in Brüssel aber als reine Formsache. Umstritten sind vor allem die geplanten Abschiebezentren außerhalb der EU, im Amtsdeutsch Return Hubs, dazu eine deutliche Ausweitung der Abschiebehaft.

EU-Innenminister sprechen von einem historischen Durchbruch. Endlich werde das Geschäftsmodell krimineller Schleuser zerstört, staatliche Kontrolle wiederhergestellt, so der Tenor.

Menschenrechtsorganisationen sehen es genau umgekehrt, allen voran Pro Asyl, das schon 2024 von einem historischen Tiefpunkt für den Flüchtlingsschutz gesprochen hatte. Kritisiert werden vor allem die grenznahen Zentren, aus Sicht vieler Organisationen faktisch Haftanstalten, dazu ein stark eingeschränkter Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung, besonders für Familien mit Kindern und andere schutzbedürftige Gruppen. Immerhin ein kleines Zugeständnis im Detail, Kinder mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen künftig eine elektronische Gesundheitskarte und sind damit gesetzlich Versicherten gleichgestellt. Für Erwachsene ändert sich beim Gesundheitszugang nichts.

Ob der neue Rechtsrahmen so hält, wie er auf dem Papier steht, ist offen. Manche Detailregelungen wirken widersprüchlich und kollidieren mit bestehendem EU-Grundrechtsschutz, ein Beispiel ist die Krisenverordnung, die Mitgliedstaaten erlaubt, sich in Ausnahmesituationen auf erleichterte Regeln zu berufen, Kritiker befürchten genau hier eine neue Fragmentierung, dabei sollte GEAS eigentlich für mehr Einheitlichkeit sorgen. Beobachter rechnen fest mit Gerichtsverfahren in den kommenden Jahren, von der Rechtmäßigkeit der Grenzverfahren bis zur zulässigen Dauer der Haft.

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